" Geistige Werte müssen uns ansprechen wie Könige, sie dürfen nicht aufgedrängt werden wollen."
Arthur Schopenhauer (1788 - 1860), deutscher Philosoph
Als Sakrament bezeichnet man im Christentum einen Ritus, der als sichtbares Zeichen beziehungsweise als sichtbare Handlung eine unsichtbare Wirklichkeit Gottes vergegenwärtigt und an ihr teilhaben lässt.
Ehe und Familie galten im Römischen Reich als heilig. Die römisch-katholische Kirche hält seit dem zweiten Konzil von Lyon(1274) an sieben Sakramenten fest: Taufe, Firmung, Eucharistie, Bußsakrament, Krankensalbung, Weihesakrament und Ehe, wobei ersteres für die Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen (" Christwerdung") und für letzteres (Die dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen) als Voraussetzung erachtet wird.
Auf dem
Konzil von Trient
(1545-1563) einigte man sich auf die Einrichtung von Priesterseminaren, Formpflicht von Eheschließungen
, Verbot der Ämterhäufung
im Bischofsamt
und
Abschaffung der Missbräuche im Ablasswesen
.
Zur Verwaltung der heiligen Sakramente(in der Lateinischen Kirche) wurde von "Kirchenrechtlern" nach dem Vaticanum II u.a. das komplexe Regelwerk C odex Iuris Cononici(1983) geschaffen, das den CIC (1917) ersetzt. Dort heißt es u.a. in Can. 863 - "Die Taufe von solchen, die dem Kindesalter entwachsen sind, mindestens aber derer, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ist dem Diözesanbischof anzutragen, damit sie von ihm persönlich gespendet wird, wenn er dies für angebracht hält ." Eine Anfrage an den Kirchenfürst Dr. Gebhard Fürst, der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der zuletzt "Corona-Leugner" und Lichterzüge am Martinstag als "Missbrauch Heilger" scharf verurteilt hatte, blieb bis heute unbeantwortet. Die Diözese verwaltet mit 1.816.083 (2018) Katholiken einen Anteil von 35,3 % an der Gesamtbevölkerung, Tendenz stark sinkend. Das Kirchensteueraufkommen der Diözese Rottenburg-Stuttgart 693.045.000 € (2020) entfallen rund 53,7 % auf die Personalausgaben des Kirchenfüsten. A uch die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln wollten sich in Sachen Erwachsenentaufe , bis auf Weiteres, nicht äußern. Die Bischöfe in der Bundesrepublik Deutschland haben, gemäß dem weiterhin gültigen Reichskonkordat von 1933, einen "Treueeid" gegenüber den Ministerpräsidenten zu leisten. An dieser Rechtspraxis wurde auch festgehalten, nachdem das Bundesverfassungsgericht 1978 urteilte, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei.
Das Erzbistum Trient
bildet mit der ihm unterstellten Diözese Bozen-Brixen
die Kirchenprovinz Trient. Nach der Legende ist Trient schon seit dem 1. Jahrhundert Bischofssitz. Seit 952 gehörte das Bistum zum Heiligen Römischen Reich. Die Diözese Bozen-Brixen gilt als Rückzugsbistum, das im Zuge des Zusammenbruchs des Römischen Reichs entstanden ist.
Nach langer theologischer Tradition gilt Jesus Christus selbst als das „Ursakrament“, Ursprung und Ziel des göttlichen Heilshandelns an der Welt, verstanden wird, so bei Augustinus von Hippo (354 - 430) und Thomas von Aquin (1225 - 1274). Auch Martin Luther (1483 - 1546) schrieb: „Nur ein einzig Sakrament kennt die Heilige Schrift, das ist Christus der Herr selbst."
Haltbarkeit: Einige Beschlüsse warten bis heute auf ihre Verwirklichung.